WhatsApp-Protokoll ausdrucken und an die Kanzlei geben
Was eine Kanzlei bekommen soll, sind drei Dateien, und die Reihenfolge ist keine Geschmackssache:
- Das PDF in der Gerichtsansicht.
- Die
.sha256-Datei, die neben dem PDF entstanden ist. - Die unveränderte Exportdatei von WhatsApp, aus der beides gemacht wurde.
Die meisten Menschen schicken nur das erste. Das ist verständlich und es ist der Punkt, an dem der Ausdruck später angreifbar wird, denn allein steht ein PDF für sich selbst ein und für nichts sonst.
Warum die Prüfsumme mitgeht und nicht nachgereicht wird
Weil eine Prüfsumme nur dann etwas aussagt, wenn sie vor der Frage da war. Wenn die Gegenseite den Ausdruck bezweifelt und Sie erst dann eine Zahl nachliefern, beweist die Zahl, dass die Datei sich seit gestern nicht geändert hat, und niemanden interessiert gestern.
Der Empfänger braucht dafür kein Fachwissen. Seit Fassung 0.5.1 hat das Programm
einen Bildschirm für genau diese Richtung: PDF und .sha256 hineinziehen, und es
sagt, ob beide zusammenpassen. Wer die Datei nicht mitbekommen hat, kann
stattdessen die Prüfsumme einsetzen, die der Absender genannt hat, und dieser
Fall wird ausdrücklich nicht als Fehler behandelt, weil er der normale ist. Wer
lieber die Kommandozeile nimmt, findet den Befehl in der Anleitung
ein PDF mit SHA256 überprüfen (auf Englisch).
Der Bildschirm nennt auch seine Grenze, und das gehört in die Sendung mitgedacht: Er vergleicht Bytes. Eine Übereinstimmung belegt, dass sich die Datei seit dem Festhalten der Prüfsumme nicht geändert hat. Über die Urheberschaft der Nachrichten sagt sie nichts.
Welche Fassung: Gerichtsansicht, nicht Chat-Ansicht
Das Programm bietet zwei Motive an. In der englischen Oberfläche heißen sie Chat View und Court View; diese Website nennt das zweite Gerichtsansicht. Für eine Kanzlei ist die Wahl eindeutig, und zwar aus drei Gründen, die nichts mit Geschmack zu tun haben:

- Sie liest sich als Protokoll, nicht als nachgebaute Unterhaltung. Ein Dokument, das aussieht wie ein Bildschirmfoto von iMessage, lädt zu der Frage ein, ob es eines ist.
- Nullwerte werden ausgeschrieben. „Videos: 0“ ist selbst eine Aussage über den Bestand und fehlt in der Chat-Ansicht, weil sie dort nur Platz kostet.
- Nachrichten lassen sich nicht nach Phrase ausblenden. Diese Option gibt es in der Gerichtsansicht nicht, und das ist Absicht: Ein Beweisdokument darf keinen Inhalt an ein Wort verlieren, das niemand nachprüfen kann.
Das Kontaktfoto entfällt in dieser Fassung ebenfalls. Es hilft beim Archivieren einer Unterhaltung und hat in einer Anlage nichts zu suchen.
Ein Zeitraum statt drei Jahre
Eine Kanzlei, die vierhundert Seiten Privatleben bekommt, sucht darin nach den zwölf Nachrichten, um die es geht, und rechnet die Zeit ab. Das Programm kennt Zeitraum und Suche, also grenzen Sie ein.
Zwei Dinge dabei:
- Sagen Sie, was Sie eingegrenzt haben. Der Zeitraum steht auf der Titelseite, also steht er ohnehin da. Ein Zuschnitt, den das Dokument selbst ausweist, ist kein Zurückhalten.
- Heben Sie die Quelldatei vollständig auf. Wenn später ein anderer Ausschnitt gebraucht wird, ist er ein weiterer Export aus derselben Datei. Wenn die Quelldatei weg ist, ist er gar nicht möglich.
Wenn die Kanzlei mit einer eDiscovery-Plattform arbeitet
Dann fragen Sie, bevor Sie ein PDF schicken. Seit 0.5.1 gibt das Programm zusätzlich RSMF aus, einen Container für eDiscovery-Plattformen wie Relativity, also kein Dokument zum Lesen, sondern eines zum Einlesen. Für die Mehrzahl der Familienrechtsmandate ist das überflüssig; wo eine Kanzlei ihre Unterlagen ohnehin in einer solchen Plattform hält, erspart es das Abtippen und den Medienbruch.
Die anderen Formate stehen unverändert daneben: PDF, TXT, HTML und CSV. Das CSV trägt die Herkunftszeilen nicht, weil es ein Datenschema ist und keine Prosa, und es ist deshalb das falsche Format für eine Anlage; PDF, TXT und HTML tragen sie alle.
Häufige Fragen
Soll ich die Exportdatei wirklich mitschicken?
Ja, und zwar unverändert. Sie ist der Gegenstand, auf den sich die im Dokument gedruckte Prüfsumme bezieht. Ohne sie kann niemand die Umwandlung wiederholen, und genau diese Wiederholbarkeit ist das, was dem Dokument seinen Wert gibt. Wenn die Datei zu groß für eine Mail ist, gehört sie auf einen Datenträger oder in einen Ordner, den die Kanzlei öffnen kann, nicht weggelassen.
Was, wenn die Kanzlei nur einen Ausdruck auf Papier will?
Dann drucken Sie das PDF und legen die beiden Dateien trotzdem digital bei. Auf Papier lässt sich keine Prüfsumme nachrechnen, und der Ausdruck ist dann eine Lesefassung von etwas, das an anderer Stelle prüfbar bleibt.
Muss ich das Dokument selbst unterschreiben oder beglaubigen lassen?
Für die Vorlage ist das keine Voraussetzung. Was ein Ausdruck im deutschen Verfahren ist und was ihn überzeugend macht, steht im Leitfaden Chatverlauf als Beweis vor Gericht.
Kann ich die Unterhaltung vorher aufräumen?
Nein, jedenfalls nicht, wenn das Dokument etwas wert bleiben soll. Nachrichten aus dem Verlauf zu entfernen, bevor exportiert wird, macht die im Dokument gedruckte Prüfsumme zu einer Aussage über eine bearbeitete Quelle, und das ist genau die Sorte Lücke, die eine Gegenseite findet. Grenzen Sie den Zeitraum ein, statt am Inhalt zu arbeiten.
In welcher Sprache soll das Dokument sein?
In der Sprache des Gerichts oder der Kanzlei. Die Dokumentsprache ist von der Programmsprache getrennt, und Deutsch umfasst das ganze Dokument, von der Titelseite bis zur Integritätserklärung. Die Nachrichten selbst bleiben in der Sprache, in der sie geschrieben wurden, und das ist richtig so: Eine übersetzte Nachricht wäre keine Nachricht mehr, sondern eine Auslegung.
Wie die Exportdatei überhaupt entsteht, steht im Leitfaden WhatsApp-Chat als PDF exportieren.